- Belegung nicht mehr als 30 Tage
- Die Belegung ist auf 2 Personen pro Schlafzimmer plus 2 zusätzliche Erwachsene beschränkt
- Baugenehmigung erforderlich
- Die Anzahl der Autos darf die Anzahl der Schlafzimmer nicht überschreiten
- Ruhezeiten werden von 22:00 bis 7:00 Uhr eingehalten